Deutschlandweit
Sondereigentumsverwaltung
Sondereigentumsverwaltung über eine zentrale, strukturierte Anfrage: Sie beschreiben Ihr Objekt einmal, wir leiten die Anfrage an Verwaltungen weiter, die zu Region, Objektgröße und Verwaltungsart passen.
Was Sondereigentumsverwaltung bedeutet
Sondereigentumsverwaltung umfasst die kaufmännische, technische und organisatorische Betreuung von Immobilien. Dazu gehören Abrechnung, Zahlungsverkehr, Instandhaltungsplanung, die Kommunikation mit Eigentümern und Mietern sowie die Einhaltung gesetzlicher Pflichten.
Der Markt in Deutschland ist kleinteilig: Neben großen, überregional tätigen Unternehmen gibt es viele inhabergeführte Verwaltungen mit klarem regionalen Fokus. Beide Modelle haben Vorteile – entscheidend ist die Passung zum Objekt.
Warum die Suche oft mühsam ist
Viele Verwaltungen nehmen nur begrenzt neue Mandate an. Wer einzeln anfragt, verliert Zeit mit Unternehmen, die keine Kapazität haben oder die Region nicht bedienen. VERWALTUNG FINDEN dreht den Ablauf um: Die Anfrage wird strukturiert erfasst und nur an Unternehmen ausgespielt, deren Suchprofil tatsächlich passt.
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Passende Hausverwaltung finden
Beschreiben Sie Ihre Immobilie in wenigen Schritten. Wir strukturieren Ihre Anfrage und leiten sie an passende Verwaltungen weiter.
- Registrierte Hausverwaltungen
- datenschutzorientiert
- Ohne Kosten für Eigentümer
Kurz beantwortet
Wie funktioniert VERWALTUNG FINDEN?
Sie beschreiben Ihr Objekt in einem strukturierten Formular. Die Angaben werden mit den Suchprofilen registrierter Hausverwaltungen abgeglichen. Passende Unternehmen sehen die Anfrage und melden sich bei Interesse direkt bei Ihnen.
Stand: 09. August 2026
Das Wichtigste in Kürze
- Sondereigentumsverwaltung: kostenloser Vergleich registrierter Hausverwaltungen in ganz Deutschland.
- Aktuell 33 Städte mit eigener Standortseite und regionalen Marktdaten.
- Angebote nur von Verwaltungen mit freier Kapazität – keine Weitergabe an Dritte.
- Antwort in der Regel innerhalb von 48 Stunden nach Anfrage.
Leistungen
Leistungsumfang
- Kaufmännische Verwaltung: Abrechnung, Wirtschaftsplan, Zahlungsverkehr, Mahnwesen
- Technische Verwaltung: Instandhaltung, Handwerkerkoordination, Gewährleistungsverfolgung
- Organisatorische Verwaltung: Versammlungen, Beschlüsse, Protokolle, Fristen
- Kommunikation: fester Ansprechpartner, dokumentierte Vorgänge, Erreichbarkeit
- Rechtliche Pflichten: Verkehrssicherung, Prüffristen, gesetzliche Nachweise
Ablauf
Ablauf im Detail
Ablauf in drei Schritten
1. Objekt beschreiben: Verwaltungsart, Anzahl der Einheiten, Standort, gewünschter Starttermin und Besonderheiten. 2. Passung prüfen: Ihre Anfrage wird mit Suchprofil, Region und freier Kapazität der Verwaltungen abgeglichen. 3. Angebote vergleichen: Interessierte Verwaltungen melden sich direkt bei Ihnen. Sie entscheiden ohne Verpflichtung.
Vorteile
Ihre Vorteile
- Eine Anfrage statt vieler Einzelgespräche
- Nur Verwaltungen mit passender Region und freier Kapazität
- Register- und USt-ID-Prüfung vor Freischaltung der Unternehmen
- Für Eigentümer und Eigentümergemeinschaften vollständig kostenfrei
- Datenverarbeitung DSGVO-konform, keine Weitergabe an Dritte
Vertrauen
Sicherheit und Seriosität
Registerprüfung
Handelsregister- und USt-ID-Abgleich vor Freischaltung.
Datenschutz
Server in der EU, datenschutzorientierte Verarbeitung, keine Weitergabe an Dritte.
Transparenz
Sie sehen jederzeit, welche Verwaltung Ihre Anfrage erhalten hat.
FAQ
Häufige Fragen zu Sondereigentumsverwaltung
Wie funktioniert VERWALTUNG FINDEN?
Sie beschreiben Ihr Objekt in einem strukturierten Formular. Die Angaben werden mit den Suchprofilen registrierter Hausverwaltungen abgeglichen. Passende Unternehmen sehen die Anfrage und melden sich bei Interesse direkt bei Ihnen.
Wer steht hinter der Plattform?
Betreiberin der Plattform ist die TSH Consulting GmbH. Registrierte Hausverwaltungen werden vor der Freischaltung anhand von Registerdaten und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer geprüft.
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Quellen
- [1]Wohnungseigentumsgesetz (WEG) · Bundesministerium der Justiz
- [2]Betriebskostenverordnung (BetrKV) · Bundesministerium der Justiz
- [3]Statistik Bau- und Wohnungswesen · Statistisches Bundesamt
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